(1) Zur Aufnahme eines Gewerbes müssen folgende Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt werden:
Name des Unternehmens,
Rechtsform des Unternehmens,
Branchenzuordnung,
Name, Geburtsdatum und Geburtsort der geschäftsführenden juristischen Person, und
eine unterschriebene Kopie des Gesellschaftervertrags.
(2) Die Übermittlung des Gesellschaftervertrags ist optional und nur bei einem vorhandenen Vertrag notwendig.
(3) Nach der Information über eine Gewerbeaufnahme besteht kein Anspruch auf staatliche Förderung oder eine Eintragung ins Gewerberegister.