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Stadtverordnung zur Gründung, Erhaltung und Führung von Gewerben (Gewerbeverordnung - GewVo-SB) Vom 12. Juli 2023
§ 22 - Aufsichtsbehörde
(1) Als zuständige Aufsichtsbehörde wird die Kommunalverwaltung der Freien Landeshauptstadt Hannover berufen.
(2) Die Gewerbeabteilung des Amtes für Wirtschaft, Arbeit und Finanzen ist in vollen Zügen als Aufsichtsbehörde vertretungsberechtigt.
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