(1) Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 10 Abs. 1 jederzeit, fristlos und ohne Grund beendet werden.
(2) Die Probezeit beginnt mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses. Sie endet frühestens nach einer, spätestens nach vier Wochen. Sollte die Probezeit nicht vertraglich geregelt sein, so dauert die Probezeit eine Woche.